ASR Nachweise
Technischen Regeln für Arbeitsstätten
Der ASR beinhalten verschiedene Kriterien, die auch über Simulation abgebildet werden können. Im Folgenden sind diejenigen Kriterien aufgeführt, deren Anforderungen durch Simulation mit IDA ICE bewertet werden können.
ASR A3.4 Beleuchtung
(Apr. 2011/2014)
| Kriterium / Anforderung | Bewertung mit IDA ICE |
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4.1 Ausreichendes Tageslicht Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder…
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Tabellarische Ausgabe der Tageslichtfaktoren in Zonen. |
Bildschirmdarstellung zur Verteilung des Tageslichtfaktors.
Bildschirmdarstellung für örtliche Grenzen und Flächenanteile ober- und unterhalb eines Tageslichtfaktors. |
ASR A3.5 Raumtemperatur (Empfindungstemperatur)
(Jun. 2010/2018)
| Kriterium / Anforderung | Bewertung mit IDA ICE |
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4.2 Lufttemperaturen in Räumen (1) In Arbeitsräumen muss die Lufttemperatur in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere und Körperhaltung mindestens den Werten in Tabelle 1 entsprechen, wobei diese Lufttemperatur während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten ist. (3) Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen und den in Absatz 4 genannten Räumen soll +26 °C nicht überschreiten.
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Bildschirmabbildung des Temperaturverlaufs zum Nachweis der Lufttemperaturen nach ASR |
ASR A3.6 Lüftung
(Jan. 2012/2018)
| Kriterium / Anforderung | Bewertung mit IDA ICE | ||||||||||
4.2 Stofflasten (2) … Die in der Tabelle 1 aufgeführten Werte dienen der Beurteilung der CO2-Konzentration in der Raumluft und der Ableitung geeigneter, beispielhaft genannter Maßnahmen. Auszug Tabelle 1: CO2-Konzentration [ppm]:
Keine weiteren Maßnahmen…
und verbessern
weitergehende Maßnahmen erforderlich… |
Bildschirmabbildung des CO2-Verlaufs in einer Bürozone mittels Strömungssimulation (Nachweis zur Einhaltung geforderter CO2-Konzentrationen) | ||||||||||
4.3 Feuchte (3) Fallen betriebstechnisch oder arbeitsbedingt Feuchtelasten im Arbeitsraum an, dürfen aus physiologischen Gründen die Werte nach Tabelle 2 nicht überschritten werden. … Tabelle 2: Maximale relative Luftfeuchte
| Bildschirmabbildung der relativen Luftfeuchte in Abhängigkeit der Lufttemperatur
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5.0 Freie Lüftung 5.1. Allgemeines (3) In Arbeitsräumen ist eine ausreichende freie Lüftung nur dann gewährleistet, wenn die erforderlichen Lüftungsquerschnitte und die maximal zulässigen Raumtiefen eingehalten werden (Tabelle 3). Von den in Tabelle 3 genannten erforderlichen Lüftungsquerschnitten kann abgewichen werden, wenn die Anforderungen aus Tabelle 1 auch bei geringeren Lüftungsquerschnitten erfüllt werden und dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert wird. | Alternativ kann zur besseren Übersicht und Auswertung der Nachweis auch über die absolute Raumfeuchte geführt werden. Die angegebenen Maximalwerte der relativen Feuchte entsprechen einer jeweils absoluten Grenzfeuchte von 13,8 ; 13,6 ; 13,5 und 13,4 g/kg. Somit kann alternativ für den Nachweis nach ASR allgemein eine absolute Grenzfeuchte von beispielsweise 13 g/kg angesetzt werden.
Der Nachweis der freien Lüftung kann somit auch über den Nachweis der CO2 Konzentration nach Abschnitt 4.2 ASR (siehe oben) mit Hilfe von Simulation nachgewiesen werden.
Bildschirmabbildung der zonalen Luftströmungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. |






Bildschirmabbildung der absoluten Feuchte eines Raumes (IDA ICE Variable VapFracZone) und der Grenzfeuchte.